19.02.2010 01:01
Pferde in Zukunft ohne Brandzeichen?
Das Brennen von Pferden steht in Dänemark ab 1. März unter Strafe. Wer sein Pferd trotzdem mit dem Brandeisen kennzeichnet, riskiert bis zu vier Monate Gefängnis. Das dänische Justizministerium reagierte mit dem Verbot offenbar auf eine tierärztliche Untersuchung der Universität Kopenhagen. Demnach ist das Brennen für Pferde unangenehmer als die Injektion eines Mikrochips. Die Chip-Kennzeichnung sei daher vorzuziehen.
Ganz soweit ist es in Deutschland noch nicht, aber auch hier zeigt sich bereits ein Wandel. Die Zuchtorganisationen werden in Zukunft ihre Fohlen und Zuchtpferde nicht mehr alleine mittels Schenkelbrand kennzeichnen, sondern zusätzlich auch einen elektronischen Transponder setzen. Das ist die Vorgabe der ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung, die jetzt im Bundesrat verabschiedet wurde.Alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde beziehungsweise Equiden müssen zukünftig mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden. Wörtlich heißt es in der Begründung zur Verordnung: "Eine zusätzliche Kennzeichnung mittels Schenkelbrand ist neben der Kennzeichnung nach der Viehverkehrsverordnung weiterhin zulässig." Die Zuchtorganisationen und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) haben sich in den vergangenen Monaten vor der Verabschiedung intensiv dafür eingesetzt, den Schenkelbrand auch weiterhin als alleinige Kennzeichnung zu behalten. Diese Möglichkeit räumt die zugrunde liegende EU-Verordnung den Mitgliedsstaaten ein. Trotz intensiver Bemühungen bis hin zur Bundesministerin und Staatssekretären auf Bundes- sowie einigen Ministerpräsidenten und Ministern auf Landesebene, fanden die Interessen der organisierten Pferdezucht kein Gehör. Jetzt werden die Zuchtorganisationen mithilfe sachkundiger Personen zusätzlich auch den gesetzlich vorgeschriebenen Transponder setzen und die in den zahlreichen Abstimmungsgesprächen zugesicherte kombinierte Kennzeichnung anwenden. "Das bedeutet in der Praxis natürlich einen deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten für den Pferdezüchter und -halter und eine neue logistische Herausforderung für die Pferdezuchtorganisationen, die nicht notwendig gewesen wäre", erklärt Theodor Leuchten (Ratingen), Vizepräsident des FN-Bereichs Zucht.An anderer Stelle der Viehverkehrsverordnung forderte der Bundesrat, die elektronische Kennzeichnung für Schafe und Ziegen nicht zur Pflicht zu machen, da diese "unverhältnismäßig" sei, "bürokratischen und finanziellen Aufwand" verursache und ohne "tierseuchenfachlichen Nutzen" sei. "Diese Änderung ist sehr begrüßenswert, aber es stellt sich doch die Frage, wieso das nicht auch für Pferde gilt, das waren doch auch unsere Argumente", wundert sich Theodor Leuchten.
Neu ist auch, dass jeder Pferdehalter nun für seinen Vierbeiner, auch für die, die nicht aus dem Bestand verbracht werden, einen Equidenpass besitzen muss. Um einen Pass ausgestellt zu bekommen, muss das Pferd gechippt sein. Zuvor war ein Pass nur Pflicht, wenn das Pferd transportiert beziehungsweise aus dem Bestand verbracht wurde. Im Gesetzestext heißt es jetzt dazu: "Mit dem Antrag auf einen Equidenpass hat der Tierhalter 1. seine Registriernummer [...] und 2. den Eigentümer mitzuteilen." Das bedeutet, dass die Equidenpässe nur noch ausgegeben werden können, wenn Halter und Eigentümer erfasst sind. "Aus Sicht der FN übernehmen die Zuchtorganisationen hierdurch indirekt Aufgaben der Behörden bei der Betriebs- und Bestandsregistrierung. Wir befürchten den Verlust von Mitgliedern in der organisierten Pferdezucht und einen zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand bei den vorgesehenen Abläufen", sagt Theodor Leuchten Problematisch sei auch, dass in der nationalen Verordnung der Pferdehalter im Vordergrund stehe und nicht der Eigentümer beziehungsweise der Züchter. "Bei Pensionspferdehaltungen ist es üblich, dass der Halter häufig nicht der Eigentümer der Pferde ist. Es ist bedauerlich, dass hier keine Rücksicht auf die herrschenden Verhältnisse der Pferdehaltung genommen wurde. Hier muss noch eine Abstimmung zwischen den Pferdesport- und -zuchtorganisationen als den originär zuständigen Organisationen registrierter Einhufer und den Behörden stattfinden, um Probleme zu vermeiden", erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht. "Wir hoffen hier auf konstruktive Ergebnisse im Sinne der Praxis." In der Verordnung geht es auch um den Austausch und die Erfassung von Daten über eine zentrale Datenbank. Hier hatten die FN und die Zuchtorganisationen in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner deutlich gemacht, dass sie den Neuaufbau einer Datenbank und "föderale Insellösungen" der Bundesländer ablehnen. "Wir erwarten, dass Zugriffsmöglichkeiten auf bestehende Datenbanken genutzt und Schnittstellen geschaffen werden, da die Überführung von Daten aus bestehenden Datenbanken in eine neue Zentraldatenbank nicht notwendig ist", so Miesner. Genau das hatte Bundes-Landwirtschaftsministerin Aigner in ihrem Antwortschreiben an die FN auch bestätigt. Quelle: fn-press
Neu ist auch, dass jeder Pferdehalter nun für seinen Vierbeiner, auch für die, die nicht aus dem Bestand verbracht werden, einen Equidenpass besitzen muss. Um einen Pass ausgestellt zu bekommen, muss das Pferd gechippt sein. Zuvor war ein Pass nur Pflicht, wenn das Pferd transportiert beziehungsweise aus dem Bestand verbracht wurde. Im Gesetzestext heißt es jetzt dazu: "Mit dem Antrag auf einen Equidenpass hat der Tierhalter 1. seine Registriernummer [...] und 2. den Eigentümer mitzuteilen." Das bedeutet, dass die Equidenpässe nur noch ausgegeben werden können, wenn Halter und Eigentümer erfasst sind. "Aus Sicht der FN übernehmen die Zuchtorganisationen hierdurch indirekt Aufgaben der Behörden bei der Betriebs- und Bestandsregistrierung. Wir befürchten den Verlust von Mitgliedern in der organisierten Pferdezucht und einen zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand bei den vorgesehenen Abläufen", sagt Theodor Leuchten Problematisch sei auch, dass in der nationalen Verordnung der Pferdehalter im Vordergrund stehe und nicht der Eigentümer beziehungsweise der Züchter. "Bei Pensionspferdehaltungen ist es üblich, dass der Halter häufig nicht der Eigentümer der Pferde ist. Es ist bedauerlich, dass hier keine Rücksicht auf die herrschenden Verhältnisse der Pferdehaltung genommen wurde. Hier muss noch eine Abstimmung zwischen den Pferdesport- und -zuchtorganisationen als den originär zuständigen Organisationen registrierter Einhufer und den Behörden stattfinden, um Probleme zu vermeiden", erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht. "Wir hoffen hier auf konstruktive Ergebnisse im Sinne der Praxis." In der Verordnung geht es auch um den Austausch und die Erfassung von Daten über eine zentrale Datenbank. Hier hatten die FN und die Zuchtorganisationen in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner deutlich gemacht, dass sie den Neuaufbau einer Datenbank und "föderale Insellösungen" der Bundesländer ablehnen. "Wir erwarten, dass Zugriffsmöglichkeiten auf bestehende Datenbanken genutzt und Schnittstellen geschaffen werden, da die Überführung von Daten aus bestehenden Datenbanken in eine neue Zentraldatenbank nicht notwendig ist", so Miesner. Genau das hatte Bundes-Landwirtschaftsministerin Aigner in ihrem Antwortschreiben an die FN auch bestätigt. Quelle: fn-press