28.05.2013 22:33

Landwirtschaftliche Unfallversicherung für Pferdehalter

Ab der Beitragsumlage 2014 (für 2013) der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) gilt auch für Pferdehalter bundesweit ein einheitlicher Beitragsmaßstab. Dies beschloss die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in ihrer Sitzung am Ende März. Beitragsmaßstab und Beitragshöhe zur LUV waren bisher für Pferdehaltungen bundesweit unterschiedlich. Die hierfür seinerzeit zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wählten jeweils einen sachgerechten Maßstab und berücksichtigten den jeweiligen Leistungsaufwand. Seit Jahresbeginn gibt es die regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht mehr. Sie sind in der bundesweit zuständigen SVLFG aufgegangen. Wesentliches Ziel der Neuorganisation sind bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe. Unternehmen gleicher Art und Größe sollen in Deutschland gleiche Beiträge zahlen. Dies entspricht einer immer wieder geäußerten Forderung auch der Pferdehalter. Die Vertreterversammlung hat nunmehr bundesweit einheitlich anzuwendende Regelungen zur Beitragsberechnung beschlossen. Danach zahlen künftig grundsätzlich alle Mitglieder einen Grundbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag. Während der Grundbeitrag im Wesentlichen der Finanzierung der Präventions- und Verwaltungskosten dient, werden durch die risikoorientierten Beiträge die Leistungsaufwendungen in den einzelnen gebildeten Risikogruppen (wie zum Beispiel der Pferdehaltung) finanziert.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag wird für alle Unternehmen mindestens 60 Euro und maximal ca. 240 Euro betragen. Mit diesem „fließenden“ Grundbeitrag wird berücksichtigt, dass die Mitgliedsunternehmen einen unterschiedlichen - mit der Unternehmensgröße zunehmenden - Präventions- und Verwaltungsaufwand verursachen. Für Nebenunternehmen des Landwirtschaftlichen Betriebes - wie z. B. Pensionspferdehaltung - ist kein (zusätzlicher) Grundbeitrag zu zahlen.
Risikoorientierter Beitrag
Der risikoorientierte Beitrag wird sich für Pferdehaltungen nach einem geschätzten Arbeitsbedarf für die versicherten Tätigkeiten - ausgedrückt in Berechnungseinheiten (BER) pro Hektar Fläche und pro Tier - richten.
Bei der Einstufung der Tiere wird dabei nach vier Gruppierungen unterschieden:
1. Deckhengste ohne Sporteinsatz (12,8 bis 9,6208 BER)
2. Zuchtstuten sowie Aufzucht-, Arbeits- und Gnadenbrottiere (8,13 bis 6,1672 BER)
3. Sport-, Turnier-, Renn-, Kutsch-, Schul- und Verleihpferde (53,09 bis 52,1 BER)
4. Pensionstiere sowie Freizeittiere, die nicht zur Gruppe 3 gehören (7,59 bis 6,6 BER)
Andere denkbare Gruppierungen wurden verworfen. Diese Entscheidung basiert auf einer Empfehlung des beauftragten Gutachters. Zwei Regelungen sind hierbei zu beachten:
1. Es wird die Zahl der durchschnittlich gehaltenen Tiere zugrunde gelegt.
2. Bis zu 100 Pferde verläuft der BER-Ansatz pro Pferd im genannten Rahmen degressiv.
Alle der LUV zugehörigen Gruppierungen der Pferdehaltung in Deutschland bilden künftig eine eigenständige Risikogruppe. Sie finanzieren mit ihren Beiträgen nur den ihnen zugeordneten Leistungsaufwand (Renten- und Heilverfahrenskosten aus der Pferdehaltung im Umlagejahr zuzüglich anteiliger nicht zuzuordnender Aufwendungen). Eine Quersubventionierung durch andere oder von anderen Risikogruppen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Leistungsaufwand wird daher ganz wesentlich den Beitrag 2014 bestimmen.
Beitragshöhe 2014
Aussagen zur Höhe des Beitrages in Euro können voraussichtlich erst Ende 2013 getroffen werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgabe steht aber bereits fest, dass die wahrscheinlich in vielen Fällen eintretenden Beitragsveränderungen – unabhängig von deren Höhe – bis 2018 in gleichmäßigen Angleichungsstufen umgesetzt werden. Dies gilt für Beitragssenkungen und -erhöhungen. Außerdem ist eine zusätzliche Härtefallregelung für überproportionale Beitragssteigerungen vorgesehen.
Erhebungen erforderlich
Eine Zuordnung nach den neuen Gruppierungen wird in vielen Fällen nur mit Hilfe der Pferdehalter möglich sein. Fragebögen sollen Mitte Juli 2013 übersandt werden.
Versicherungsrechtliche Regelungen unverändert
Die Bestimmungen zur Pflichtmitgliedschaft von Pferdehaltungen in der LUV und zum Umfang des Versicherungsschutzes werden hingegen nicht geändert. Auch Befreiungsmöglichkeiten gibt es danach unverändert nicht.
Beitragszahlung in Teilbeträgen nur noch bei Lastschrift
Die Zahlung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft in drei Teilbeträgen wird ab 2014 ausschließlich davon abhängig sein, ob eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt wurde. Eine Teilnahme an diesem für alle Beteiligten vorteilhaften Verfahren wird daher empfohlen.
Text: Hartmut Fanck, Bereichsleiter Versicherung bei der SVLFG