28.09.2011 00:57
Kündigung von Dr. Thomas Ziegler ist unwirksam
Die Art und Weise der vorzeitigen Kündigung konnte man als stillos bezeichnen. Ziegler war im Februar dieses Jahres als Geschäftsführer des Haupt- und Landgestütes Neustadt (Dosse) innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt worden.
In dem Geschäftsführervertrag von Ziegler vom 1. Juli 2010 befindet sich eine Klausel, in der in den ersten neun Monaten eine Kündigung mit vierwöchiger Frist möglich ist – ohne Angabe von Gründen. Darauf beruft sich die Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt. Tatsächlich hatte der Stiftungsrat am 17. Februar beschlossen, Thomas Ziegler zu kündigen und ihn mit sofortiger Wirkung freizustellen. Der sah sich ausgebootet und konnte die Entscheidung nicht verwinden. „Noch nach meiner plötzlichen und für alle unerwarteten Kündigung hat der Pressesprecher des Landwirtschaftsministeriums betont, dass die Landesregierung eine signifikante Erhöhung der Wirtschaftlichkeit erwarte. Genau dafür wurde die Stelle des Geschäftsführers durch das Landesparlament geschaffen und mir unter über hundert Bewerbern angetragen. Und exakt in diese Richtung hatte ich begonnen zu wirken“, meinte Thomas Ziegler noch im August. Da hatte er schon Klage eingereicht. Er brachte vor, dass man ihn zum einen nicht ohne einen Grund vor die Tür hätte setzen können und zum anderen, dass es keine ordentliche Sitzung des Stiftungsrates gegeben habe. „Wenn irgendein Verein entscheidet, dann ist das so“, sagte Richter Schmidt. Doch im vorliegenden Fall gebe es neben der Satzung auch ein Stiftungsgesetz. Und in dem heißt es, dass zu einer Stiftungsratssitzung eine schriftliche Einladung an alle Mitglieder und ihre Stellvertreter zu erfolgen hat. Das war nicht passiert: Am 9. Februar hatte ein Stiftungsratsmitglied lediglich eine E-Mail an alle fünf Mitglieder gesandt und für den 17. Februar eine Versammlung einberufen. Es sollte die Probezeit von Thomas Ziegler besprochen und bewertet werden. Einstimmig beschlossen die Anwesenden, ihre Versammlung als außerordentliche Stiftungsratssitzung zu deklarieren – und Geschäftsführer Ziegler zu kündigen. Aus Sicht des Gerichts wurde damit gegen eine zwingende Regelung der Satzung verstoßen. Demnach hätten neben den Mitgliedern auch deren Stellvertreter eingeladen werden müssen. Das geschah nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Klage in vollem Umfang Erfolg haben dürfte“, sagte Schmidt gestern.
Bisher haben sich beide Parteien nicht gütlich einigen können. Richter Schmidt sah die Fronten jedoch so verhärtet, dass es aus seiner Sicht fraglich ist, ob ein gedeihliches Zusammenarbeiten noch möglich sei. Immerhin geht der Vertrag von Thomas Ziegler bis 2014. Wie viel Geld dem einstigen Chef damit noch zustehen würde, darüber wurde gestern in Neuruppin geschwiegen.
„Es ist dringend an der Zeit, dass Sie sich zusammensetzen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung erarbeiten“, so Schmidt. Er wäre zufrieden, wenn die Parteien in den nächsten Wochen in ernsthafte Vergleichsverhandlungen eintreten würden. Der Anwalt des Gestüts hat nun drei Wochen Zeit, um Gegenargumente zu bringen. Sollte kein Vergleich zustande kommen, entscheidet das Gericht. Dann wird Thomas Ziegler wohl gute Karten haben und jetzt kann die Schlamperei sogar noch teuer für Brandenburg werden.
Text: MAZ online von Dagmar Simons und Wolfgang Hörmann Foto: Marietta Grade
In dem Geschäftsführervertrag von Ziegler vom 1. Juli 2010 befindet sich eine Klausel, in der in den ersten neun Monaten eine Kündigung mit vierwöchiger Frist möglich ist – ohne Angabe von Gründen. Darauf beruft sich die Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt. Tatsächlich hatte der Stiftungsrat am 17. Februar beschlossen, Thomas Ziegler zu kündigen und ihn mit sofortiger Wirkung freizustellen. Der sah sich ausgebootet und konnte die Entscheidung nicht verwinden. „Noch nach meiner plötzlichen und für alle unerwarteten Kündigung hat der Pressesprecher des Landwirtschaftsministeriums betont, dass die Landesregierung eine signifikante Erhöhung der Wirtschaftlichkeit erwarte. Genau dafür wurde die Stelle des Geschäftsführers durch das Landesparlament geschaffen und mir unter über hundert Bewerbern angetragen. Und exakt in diese Richtung hatte ich begonnen zu wirken“, meinte Thomas Ziegler noch im August. Da hatte er schon Klage eingereicht. Er brachte vor, dass man ihn zum einen nicht ohne einen Grund vor die Tür hätte setzen können und zum anderen, dass es keine ordentliche Sitzung des Stiftungsrates gegeben habe. „Wenn irgendein Verein entscheidet, dann ist das so“, sagte Richter Schmidt. Doch im vorliegenden Fall gebe es neben der Satzung auch ein Stiftungsgesetz. Und in dem heißt es, dass zu einer Stiftungsratssitzung eine schriftliche Einladung an alle Mitglieder und ihre Stellvertreter zu erfolgen hat. Das war nicht passiert: Am 9. Februar hatte ein Stiftungsratsmitglied lediglich eine E-Mail an alle fünf Mitglieder gesandt und für den 17. Februar eine Versammlung einberufen. Es sollte die Probezeit von Thomas Ziegler besprochen und bewertet werden. Einstimmig beschlossen die Anwesenden, ihre Versammlung als außerordentliche Stiftungsratssitzung zu deklarieren – und Geschäftsführer Ziegler zu kündigen. Aus Sicht des Gerichts wurde damit gegen eine zwingende Regelung der Satzung verstoßen. Demnach hätten neben den Mitgliedern auch deren Stellvertreter eingeladen werden müssen. Das geschah nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Klage in vollem Umfang Erfolg haben dürfte“, sagte Schmidt gestern.
Bisher haben sich beide Parteien nicht gütlich einigen können. Richter Schmidt sah die Fronten jedoch so verhärtet, dass es aus seiner Sicht fraglich ist, ob ein gedeihliches Zusammenarbeiten noch möglich sei. Immerhin geht der Vertrag von Thomas Ziegler bis 2014. Wie viel Geld dem einstigen Chef damit noch zustehen würde, darüber wurde gestern in Neuruppin geschwiegen.
„Es ist dringend an der Zeit, dass Sie sich zusammensetzen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung erarbeiten“, so Schmidt. Er wäre zufrieden, wenn die Parteien in den nächsten Wochen in ernsthafte Vergleichsverhandlungen eintreten würden. Der Anwalt des Gestüts hat nun drei Wochen Zeit, um Gegenargumente zu bringen. Sollte kein Vergleich zustande kommen, entscheidet das Gericht. Dann wird Thomas Ziegler wohl gute Karten haben und jetzt kann die Schlamperei sogar noch teuer für Brandenburg werden.
Text: MAZ online von Dagmar Simons und Wolfgang Hörmann Foto: Marietta Grade