16.12.2014 21:59
Herpes-Alarm in Schleswig-Holstein - bereits drei tote Pferde
2013 gab es einen schweren Schlag für die Pferdezucht im Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt als neun Fohlen aus dem Jahrgang an Herpes verendeten. Im Dezember 2014 ist die Virusinfektion nun im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) ausgebrochen. Massiv betroffen ist das Gut Tangstedt (bei Norderstedt), wo zum ersten Mal überhaupt drei Pferde erkrankten und eingeschläfert werden mussten. "Seit 1969 haben wir solch schwere Herpes-Fälle nicht erlebt", erklärt der Pächter des Reitstalles Klövensteen Jürgen Böckmann dem Hamburger Abendblatt. Veranstalter haben Turniere abgesagt, Ställe verhängen Hofverbote.
Die Pferdeklinik Cronau gibt folgende Informationen zu der Equine Herpesvirusinfektionen (EHV):
Die Herpesvirus-Infektion beim Pferd ist eine ansteckende Erkrankung, die in der gesamten Pferdepopulation weit verbreitet ist. Die Infektion zeichnet sich durch ein sehr langes Verweilen des Erregers im Organismus aus. Das Virus zieht sich in die Nervenzellen (z.B. Trigeminusganglion) zurück und entzieht sich auf diese Weise dem Immunsystem des Pferdes. Die vollständige Elimination des Virus ist nicht möglich und das Pferd bleibt lebenslanger Virusträger (ca. 90 % der Pferdepopulation).
In Stresssituationen, z.B. nach langen Transporten, nach Pferdesportveranstaltungen, bei gleichzeitigem Auftreten anderer Erkrankungen, bei Klinikaufenthalten (Operation, Narkose, fremde Umgebung, Trennung von Bezugsperson/Koppelnachbar oder beim Absetzen des Fohlens von der Mutterstute) kann es aktiviert werden. Es kommt dann zu einer Virusfreisetzung, welches nicht mit klinischen Symptomen einhergehen muss!
Herpesviruserkrankungen sind nicht anzeige- oder meldepflichtig, weil sie vom Bundesamt für Risikobewertung und dem Friedrich-Löffler-Institut (Insel Riems) nicht entsprechend eingestuft werden und weil ihre wirtschaftliche und sonstige Bedeutung bei weitem nicht derjenigen von z.B. MKS, Tollwut oder Schweinepest gleich kommt. Weil es sich bei Herpesvirusinfektionen der Pferde nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, gibt es auch keine besonderen veterinärpolizeilichen Maßnahmen. Daher ist in diesem Sinne eine „gefährdete Region“ nicht definiert. Allerdings wird als ein gefährdeter Betrieb ein solcher angesehen, in dem die Erkrankung ausgebrochen ist oder, in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht worden sind. Selbst die Impfung gegen Herpes kann keinen hunderprozentigen Schutz gegen die Infektion garantieren. Die grundimmunisierten Pferde können immer noch an Herpes erkranken, scheiden dann aber den Virus im Gegensatz zu ungeimpften Pferden nicht aus.
Die Herpesvirus-Infektion beim Pferd ist eine ansteckende Erkrankung, die in der gesamten Pferdepopulation weit verbreitet ist. Die Infektion zeichnet sich durch ein sehr langes Verweilen des Erregers im Organismus aus. Das Virus zieht sich in die Nervenzellen (z.B. Trigeminusganglion) zurück und entzieht sich auf diese Weise dem Immunsystem des Pferdes. Die vollständige Elimination des Virus ist nicht möglich und das Pferd bleibt lebenslanger Virusträger (ca. 90 % der Pferdepopulation).
In Stresssituationen, z.B. nach langen Transporten, nach Pferdesportveranstaltungen, bei gleichzeitigem Auftreten anderer Erkrankungen, bei Klinikaufenthalten (Operation, Narkose, fremde Umgebung, Trennung von Bezugsperson/Koppelnachbar oder beim Absetzen des Fohlens von der Mutterstute) kann es aktiviert werden. Es kommt dann zu einer Virusfreisetzung, welches nicht mit klinischen Symptomen einhergehen muss!
Herpesviruserkrankungen sind nicht anzeige- oder meldepflichtig, weil sie vom Bundesamt für Risikobewertung und dem Friedrich-Löffler-Institut (Insel Riems) nicht entsprechend eingestuft werden und weil ihre wirtschaftliche und sonstige Bedeutung bei weitem nicht derjenigen von z.B. MKS, Tollwut oder Schweinepest gleich kommt. Weil es sich bei Herpesvirusinfektionen der Pferde nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, gibt es auch keine besonderen veterinärpolizeilichen Maßnahmen. Daher ist in diesem Sinne eine „gefährdete Region“ nicht definiert. Allerdings wird als ein gefährdeter Betrieb ein solcher angesehen, in dem die Erkrankung ausgebrochen ist oder, in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht worden sind. Selbst die Impfung gegen Herpes kann keinen hunderprozentigen Schutz gegen die Infektion garantieren. Die grundimmunisierten Pferde können immer noch an Herpes erkranken, scheiden dann aber den Virus im Gegensatz zu ungeimpften Pferden nicht aus.