05.05.2022 21:35

Beirat Sport: Verbot des Touchierens am Sprung beschlossen

Münster (fn-press). Das Verbot des Touchierens am Sprung ist nun endgültig beschlossen. Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) votierte bei den FN-Tagungen in Münster einstimmig für eine Änderung der Leistungsprüfungsordnung (LPO).

Wie gewohnt kamen auch bei den FN-Tagungen in Münster die Vertreter*innen der Mitglieds- und Anschlussverbände der FN sowie die Vertreter*innen des Spitzensports im Beirat Sport und anschließend im Beirat des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) zusammen. Verbandspräsident Hans-Joachim Erbel blickte in seiner Begrüßungsrede zunächst auf das vergangene Jahr zurück. Mit Themen wie den Corona- und Herpes-Pandemien, der Flutkatastrophe im Westen und Süden Deutschlands, den Olympischen Spielen und Paralympics in Tokio sowie Themen rund um Tierschutz und Touchieren war es ein besonders turbulentes Jahr. „Es mangelt wirklich nicht an Herausforderungen, aber das macht unser Verbandsleben auf der anderen Seite auch so spannend. Zugegeben, manchmal wäre etwas weniger Spannung auch ok“, sagte Erbel. Er dankte zunächst den Anwesenden für die herzliche Aufnahme nach seiner Wahl im Juli 2021. Gemeinsam mit dem Geschäftsführenden FN-Vorstand besuchte er in den vergangenen Monaten die Geschäftsstellen der Landesverbände. „Ein paar Stationen habe ich ja noch vor mir, die meisten Termine stehen aber schon bzw. sind wir auf Terminsuche“, sagte Erbel und erklärte: „Diese Rundreise hilft mir und uns in Warendorf sehr, die Herausforderungen und unterschiedlichen Bedarfe in den Landesverbänden kennenzulernen oder noch besser zu verstehen. Aber auch umgekehrt ist es wichtig dass Sie wissen wie ich beziehungsweise wir so ticken. Nur wenn wir im Dialog sind, können wir unsere gemeinsamen Ziele ohne Reibungsverluste angehen. Hier müssen wir dran bleiben.“

Nach der Begrüßungsrede stand unter anderem das Verbot des Touchierens am Sprung, das die FN-Kommission Ausbildungsmethoden im März auf den Weg gebracht hat, auf der Tagesordnung des Beirats Sport. Die Delegierten votierten einstimmig für nachstehende LPO-Änderung.

Der Beirat Sport beschloss, dass § 920 LPO Verstöße wie folgt geändert wird:

2. Einen Verstoß begeht insbesondere wer
j) ein Pferd im Rahmen einer PLS oder BV touchiert (vgl. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 2),
eine Methode anwendet,
• bei der das Pferd vor, während oder nach der Überwindung eines Sprunges, Hindernisses oder einer sonstigen Sache mit einem Gegenstand getroffen wird, indem der Gegenstand von einer Person, einer Vorrichtung oder auf sonstige Weise angehoben, geworfen oder sonst bewegt wird. Zulässige Hilfengebung, z.B. Gertenhilfen, entsprechend der Beschreibung in den Richtlinien für Reiten und Fahren bleibt davon unberührt.
• bei der ein Pferd vorsätzlich in einen Sprung, Teile eines Hindernisses oder eine sonstige Sache hineinbewegt wird oder es dem Pferd sonst unmöglich gemacht wird, diese zu überwinden ohne daran anzuschlagen.

Die Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung im offiziellen Mitteilungsorgan der FN in Kraft, sobald sie also auf der Internetseite der FN unter folgendem Link veröffentlicht worden ist: www.pferd-aktuell.de/bekanntmachungen