02.02.2022 11:44
Impfpflicht gegen das Equine Herpes Virus 1 (EHV 1)
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Turnierpferde gem. LPO gegen das Equine Herpes
Virus 1 geimpft sein. Die Impfung gegen Influenza gem. LPO gilt weiterhin unverändert. Das Jahr 2022 dient als Übergangsjahr für die Immunisierung gegen EHV-1.
Für alle Turnierreiterinnen und Turnierreiter heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen zu können.
In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1
zugelassen und verfügbar. Wichtig ist, dass bei der ersten und zweiten Impfung der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden.
Herausgeber: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz
Virus 1 geimpft sein. Die Impfung gegen Influenza gem. LPO gilt weiterhin unverändert. Das Jahr 2022 dient als Übergangsjahr für die Immunisierung gegen EHV-1.
Für alle Turnierreiterinnen und Turnierreiter heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen zu können.
In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1
zugelassen und verfügbar. Wichtig ist, dass bei der ersten und zweiten Impfung der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden.
Herausgeber: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz