03.11.2020 23:58
Corona-Regeln für den Pferdesport in Berlin ab 2.11.2020
Der intensive Abstimmungsprozess mit dem Landessportbund Berlin und der zuständigen Senatsverwaltung hat zu guten Resultaten für den Pferdesport in Berlin bei Einhaltung der Schutzverordnung geführt.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht zu Fragen, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben.
- Reithallen und Reitanlagen, die in Privatbesitz sind, unterliegen nicht den Sperr-Vorschriften für Sportanlagen. Privatbesitz trifft auch dann zu, wenn ein Verein Besitzer der Halle ist.
- Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Das Bilden von Warteschlangen und Gruppen auf der Reitanlage ist untersagt.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen in Gruppen bis 10 Personen OUTDOOR gemeinsam Sport treiben. Die Gruppe darf von EINER weiteren Person betreut werden.
- Für Personen über 12 Jahren ist keine Gruppenbildung erlaubt, hier gelten die gleichen Bestimmungen wie INDOOR.
- INDOOR: Nutzung der Reithallen.
- Individualsport ist erlaubt. Pro Pferd können zwei Personen gleichzeitig die Halle nutzen. Die Empfehlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom Frühjahr, ca. 200 m2 Platzbedarf pro Pferd zu kalkulieren, hat Bestand. Gruppenunterricht / Abteilungsreiten ist nicht erlaubt.
- Einzelvoltigieren ist erlaubt
- Hippotherapie / Therapeutisches Reiten kann stattfinden.
In gemeinsamer Anstrengung mit LSB Berlin und Verwaltung ist es gelungen, eine weitgehend liberale Regelung für den Pferdesport zu finden. Diese Regelung wird den Anforderungen des Tierschutzes weitgehend gerecht und ermöglicht den Vereinen und Reitbetrieben, zumindest im Teilbetreib weiter zu arbeiten.
Quelle : www.lpbb.de
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht zu Fragen, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben.
- Reithallen und Reitanlagen, die in Privatbesitz sind, unterliegen nicht den Sperr-Vorschriften für Sportanlagen. Privatbesitz trifft auch dann zu, wenn ein Verein Besitzer der Halle ist.
- Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Das Bilden von Warteschlangen und Gruppen auf der Reitanlage ist untersagt.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen in Gruppen bis 10 Personen OUTDOOR gemeinsam Sport treiben. Die Gruppe darf von EINER weiteren Person betreut werden.
- Für Personen über 12 Jahren ist keine Gruppenbildung erlaubt, hier gelten die gleichen Bestimmungen wie INDOOR.
- INDOOR: Nutzung der Reithallen.
- Individualsport ist erlaubt. Pro Pferd können zwei Personen gleichzeitig die Halle nutzen. Die Empfehlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom Frühjahr, ca. 200 m2 Platzbedarf pro Pferd zu kalkulieren, hat Bestand. Gruppenunterricht / Abteilungsreiten ist nicht erlaubt.
- Einzelvoltigieren ist erlaubt
- Hippotherapie / Therapeutisches Reiten kann stattfinden.
In gemeinsamer Anstrengung mit LSB Berlin und Verwaltung ist es gelungen, eine weitgehend liberale Regelung für den Pferdesport zu finden. Diese Regelung wird den Anforderungen des Tierschutzes weitgehend gerecht und ermöglicht den Vereinen und Reitbetrieben, zumindest im Teilbetreib weiter zu arbeiten.
Quelle : www.lpbb.de