25.09.2018 09:43
Dürre: Brandenburg fördert Futterzukauf bis 15.000 Euro
Eine Richtlinie vom 19. September ermöglicht es Landwirten in Brandenburg, Anträge für eine Förderung beim Futterzukauf zu stellen. Die Maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro.
Durch die Ertragsdepression bei Grünland und Mais ist der notwendige Grobfuttereinsatz von Grünfutter, Silage und Heu gefährdet. Notwendige Zukäufe belasten durch steigende Futtermittelpreise und zusätzliche Transporte in hohem Maße die Liquidität der Unternehmen. Das Land Brandenburg gewährt im Rahmen der finanzielle Unterstützung.
Wesentliche Grundsätze der Förderung
Förderfähig ist der finanzielle Aufwand zum Erwerb von Futtermitteln zur Versorgung der Tierbestände (Rinder, Schweine, Schafe, KEINE Pferde!) im antragstellenden Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse umfasst und die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Die Dürre 2018 hat zu Ertragseinbußen von 30 % des Naturalertrages bei mindestens einer der Kulturen Mais und sonstigem Ackerfutter, Winterweizen, Gerste, Sommergetreide einschließlich Stroh und / oder Grünland geführt.
Der Zukauf von Futtermitteln im Jahr 2018 muss mindestens um 20 % höher im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen.
Der Zukauf von Futtermitteln ist mit bezahlten Rechnungen zu belegen, berücksichtigt werden Zahlungen, welche ab dem 1. August 2018 datiert sind.
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Unternehmen für den Zukauf von Futtermitteln.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis- Beihilfe nach der Verordnung ( EU ) Nr. 1408/ 2013 ( Agrarsektor)
Anträge können ab sofort über das zuständige Amt für Landwirtschaft an das LELF, Referat 41, eingereicht werden. Die Antragsfrist endet mit dem 15. Oktober 2018.
Durch die Ertragsdepression bei Grünland und Mais ist der notwendige Grobfuttereinsatz von Grünfutter, Silage und Heu gefährdet. Notwendige Zukäufe belasten durch steigende Futtermittelpreise und zusätzliche Transporte in hohem Maße die Liquidität der Unternehmen. Das Land Brandenburg gewährt im Rahmen der finanzielle Unterstützung.
Wesentliche Grundsätze der Förderung
Förderfähig ist der finanzielle Aufwand zum Erwerb von Futtermitteln zur Versorgung der Tierbestände (Rinder, Schweine, Schafe, KEINE Pferde!) im antragstellenden Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse umfasst und die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Die Dürre 2018 hat zu Ertragseinbußen von 30 % des Naturalertrages bei mindestens einer der Kulturen Mais und sonstigem Ackerfutter, Winterweizen, Gerste, Sommergetreide einschließlich Stroh und / oder Grünland geführt.
Der Zukauf von Futtermitteln im Jahr 2018 muss mindestens um 20 % höher im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen.
Der Zukauf von Futtermitteln ist mit bezahlten Rechnungen zu belegen, berücksichtigt werden Zahlungen, welche ab dem 1. August 2018 datiert sind.
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Unternehmen für den Zukauf von Futtermitteln.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis- Beihilfe nach der Verordnung ( EU ) Nr. 1408/ 2013 ( Agrarsektor)
Anträge können ab sofort über das zuständige Amt für Landwirtschaft an das LELF, Referat 41, eingereicht werden. Die Antragsfrist endet mit dem 15. Oktober 2018.